Aufgesetztes Parken mit Behinderung wie selbstverständlich hinzunehmen?

Wenn und sooft beim aufgesetzten Parken die problematische Rest-Gehwegbreite angesprochen wird, ist stets nur von Behinderten, Personen mit Kinderwagen und Altersgebrechlichen mit Rollator die Rede.
Als normaler Bürger mit zwei Einkaufstaschen auf dem Nachhauseweg habe ich mich da gefälligst durch zuwinden; im sog. Zielkonflikt mit dem ruhenden Verkehr ist mein Interesse als Fußgänger de facto untergeordnet. — Ich könnte ja ebenso gut das Auto nehmen, das ist nun einmal in der Flächenkon-kurrenz bevorrechtigt.
Wozu sind da im Verkehrsentwicklungsplan von 2013/14 eigentlich Sanktionen gegen illegales Parken vorgesehen, wenn im Weiteren doch rein gar nichts passiert? Und jetzt nochmals wieder nur eine Studie?!